Montag, 30. Oktober 2006
prekärer aufenthalt
katunia, 18:59h
anspruchseinschränkung nach § 1a AsylbLG
die menschen im asylbewerber_innenwohnheim (zentrale aufnahmestelle) in berlin spandau bekommen wenig oder gleich gar kein geld (taschengeldstreichung, insbesondere bei einer duldung d.h. einer vorübergehenden aussetzung der abschiebung) sie bekommen sachleistungen am rande des existenzminimums. zum essenspaket gehören noch ein paar schrippen, ein paar scheiben salami, ein becherchen marmelade und ähnliche leckereien. das containerwohnheim liegt beschaulich in einem industriegebiet fernab der innenstadt. ein zaun mit stacheldraht drumherum... dort darf dann vegetiert werden bis zur freiwilligen ausreise.
ach ja: und das essen liefert dussmann - dussmann, die mit dem kulturkaufhaus in berlins neuer mitte. woran ma_n sich alles bereichern kann...
Hinweise zu Anspruchseinschränkungen nach § 1a AsylbLG
initiative gegen das chipkartensystem
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